...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...
(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)
Kurzbiographien Deutscher Anwaltverein 1931/32
Kurzbiographien des Vorstandes des Deutschen Anwaltvereins:
(am Tisch sitzend, 1. von links)
Moritz Carstens (13.11.1863 Berlin – 12.04.1941 Gouda/Niederlande)
Rechtsanwalt und Notar in Cottbus, Justizrat. Zunächst Rechtsanwalt in Berlin, vermutlich seit 1904 in Cottbus. Zusammen mit seinem Sohn Otto (ebenfalls Anwalt) Emigration in die Niederlande. (H.L.)
(am Tisch sitzend, 2. von links)
Max Armin Hahnemann (01.11.1876 Annaberg – 06.12.1948 Leipzig)
Rechtsanwalt und (seit 1923) Notar in Leipzig, Mitglied des DAV-Vorstandes seit 1920 und auch noch (bis zur Vereinsauflösung) nach der „Machtergreifung“. 1945 Wiederzulassung als Anwalt und Notar und Schatzmeister im „Vorläufigen Leipziger Anwaltskomitee“.
(H.L.)
(am Tisch sitzend, 3. von links)
Albert Pinner (28.09.1857 Berlin – 05.01.1933 Dresden)
Rechtsanwalt in Berlin, Vorstandsvorsitzender Berliner Anwaltverein, Autor zahlreicher Beiträge vorwiegend auf dem Gebiet des Handels- und Aktienrechts. P. war der letzte jüdische Jurist, der in Deutschland offiziell mit einer Festschrift bedacht wurde: Das 680 Seiten starke Werk erschien 1932 anläßlich seines 75. Geburtstages.
(T.K.)
(am Tisch sitzend, 4. von links)
Max Hachenburg (01.10. 1860 Mannheim – 23.11.1951 Berkeley)
Seit 1885 Anwalt in Mannheim, zahlreiche Veröffentlichungen zu handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, Honorarprofessor der Universität Heidelberg, Mitherausgeber der DJZ und der JW. 1938 Berufsverbot (vgl. Deutsche Justiz 1938,1978), 1939 Flucht in die Schweiz, von dort nach England, 1946 Übersiedlung in die USA.
Die 1927 bereits veröffentlichten Lebenserinnerungen wurden 1978 (zusammen mit Briefen aus der Emigration) von Jörg Schadt neu herausgegeben, vgl. ferner Roger William Harrison (vorm. Ulrich Hachenburg), Lebensabend eines Rechtsanwalts in der Emigration, ebenfalls herausgegeben und bearbeitet von Jörg Schadt, erschienen 2001.
Den im Anwaltsblatt veröffentlichten Nachruf von Dittenberger kann man hier noch einmal lesen.
Die neuesten biographischen Aufsätze:
– Karl Otto Scherner in „Deutsche Juristen jüdischer Herkunft“, 1993, S.415
– Detlef Kleindiek in NJW 1993,1295
– Gerhard Jungfer in AnwBl 1995,342
(T.K.)
(am Tisch sitzend, 5. von links)
Adolf Heilberg (14.01.1858 Breslau – 17.12.1936 Berlin)
Seit 1883 Anwalt in Breslau, Vorsitzender der Schlesischen Anwaltskammer, 1892 bis 1913 Vorsitzender der Freisinnigen Partei in Breslau, 1893 Mitgründer der Deutschen Friedensgesellschaft, politisch in der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) aktiv, 44 Jahre lang Mitglied der Breslauer Stadtverordnetenversammlung, von 1916 bis 1918 deren Vorsitzender. Nachdem er zu seinem 75. Geburtstag noch zahlreiche Ehrungen entgegennehmen konnte (vgl. etwa Dix AnwBl 1933,1), musste er am 16. März Breslau verlassen, um der Verhaftung zu entgehen. Er bezog eine kleine Wohnung in Berlin und wurde drei Jahre später Opfer eines Verkehrsunfalls.
Biographische Angaben finden sich vor allem bei Horst Göppinger, Juristen jüdischer Abstammung im „Dritten Reich“, 2. Aufl. 1990, S.221 (mwN) und bei Roland B. Müller, Otto Wagner (1877-1962) im Spannungsfeld von Demokratie und Diktatur, 2012, einem Buch über den bis 1933 amtierenden Oberbürgermeister von Breslau. Vgl. auch das Biogramm auf dieser Homepage bei „Persönlichkeiten“.
Vgl. zu den Ereignissen in Breslau auch Tillmann Krach, Jüdische Rechtsanwälte in Preußen, S.172. Die Memoiren Adolf Heilbergs sind leider bislang nur in kleinen Auszügen veröffentlicht; sie umfassen mehr als 400 Seiten und werden im Archiv des Leo-Baeck-Instituts verwahrt.
(T.K.)
(am Tisch sitzend, 6. von links)
Martin Drucker (06.10.1869 Leipzig – 22.02.1947 Leipzig)
Abiturient der Thomasschule (1889), Dr. jur., Rechtsanwalt (seit 1896) und Notar in Leipzig, Justizrat (1917)
Sohn des Leipziger Rechtsanwalts Oberjustizrat Dr. jur. Martin Drucker (1834-1913)
Vorsitz des Geschäftsausschusses des DAV zu GVG- und ZPO-Änderungen; Vorsitzender des Vorstandsausschusses des DAV zum Strafrecht und zur StPO
DAV-Vorstandsmitglied (Schriftführer) seit 1909; Präsident des DAV (1924-1932) Drucker wurde 1932 per Akklamation zum Ehrenpräsidenten des DAV gewählt.
Drucker trat in die angesehene Kanzlei seines Vaters ein, die u. a. auf Markenrecht spezialisiert war. Gemeinsam mit seinen Sozien Eckstein und Cerf wurde die Praxis bald eine der angesehensten Deutschlands. Die Spezialisierungen lagen weiter im Marken- und Urheberrecht, aber immer stärker auch im Straf- und allgemeinen Wirtschaftsrecht. Drucker vertrat führende Unternehmen Leipzig im Vorstand oder auch im Aufsichtsrat.
1933 wurde Drucker wegen seiner jüdischen Herkunft das Notariat entzogen. Es folgte ein ehrengerichtliches Verfahren, welches seinen Ausschluss aus der Anwaltschaft zum Ziel hatte. Das entsprechende Urteil des Ehrengerichts der Sächsischen Anwaltskammer wurde durch den Ehrengerichtshof aber aufgehoben. Drucker vertrat weiter mutig Verfolgte des NS-Regimes und war deshalb permanenten Repressalien ausgesetzt.
1944 erfolgte schließlich seine Versetzung in den „Ruhestand“. Als ein nationalsozialistischer Anwalt seine Verbringung ins Konzentrationslager betreibt flieht er nach Jena. Als die Amerikaner in Leipzig einmarschieren wollen sie Drucker als Oberbürgermeister einsetzen. Das scheitert an seiner Abwesenheit. Nach Rückkehr im Juni 1945 wird er sofort wieder zur
Anwaltschaft zugelassen. Drucker übernimmt im hohen Alter die Führung der Leipziger Anwälte und betreibt in dieser Position die Entnazifizierung der Anwaltschaft.
Bis zu seinem Tode ist Drucker unermüdlich für den Berufsstand und seine wieder zahlreichen Mandanten tätig.
(H.L.)
(Näheres über Martin Drucker erfährt man in der reich bebilderten Broschüre von Hubert Lang, Martin Drucker – Das Ideal eines Rechtsanwalts, 1997.)
(am Tisch sitzend, 7. von links)
Rudolph Wilhelm Heinrich Dittenberger (26.02.1875 Halle – 28.02.1952 Chesières/Schweiz)
Rechtsanwalt in Halle (1904-1910), in Leipzig (1910-1932), Berlin (1933-1945) und in Kitzingen (1948-1952), 1945-1948 kommissarischer Richter beim AG Kitzingen. D. war Mitglied des 1907 berufenen Geschäftsausschusses des DAV und seit dem 01.04.1911 dessen erster hauptamtlicher Geschäftsführer sowie Schriftleiter der Juristischen Wochenschrift.
Später wurde er für seine Verdienste zum Ehrenmitglied des DAV ernannt. Nach der Machtergreifung Hitler ist D. sofort fristlos entlassen worden. Das RAG hat diese Entlassung aber als unzulässig angesehen. Als im Jahre 1939 D. zum Justizrat ernannt werden soll, protestiert der Leipziger NSRB entschieden dagegen. Es sei nicht erkennbar, worin „seine Verdienste, die die Verleihung des Justizratstitels rechtfertigen sollen, bestehen können .“
Nach 1945 engagiert sich D. wiederum als Mitherausgeber der NJW. Sein Gesundheitszustand lässt die Ausübung des Anwaltsberufes jedoch kaum noch zu. Wegen seines Asthmas verbringt er immer wieder Monate in der Schweiz, wo er schließlich auch stirbt.
Zu ihm auch Rudolf Dix NJW 50, S. 138 (Gratulation zum 75. Geburtstag), Ferdinand Bartmann AnwBl 1952/53, 33 und der Nachruf NJW 52, Heft 7, den man hier noch einmal lesen kann.
(H.L.)
(am Tisch sitzend, 8. von links)
Johannes Schatz (06.04.1868 Zschirla – 27.05.1943 Leipzig)
Rechtsanwalt (1896) und Notar (1919) in Leipzig, Justizrat.
Sch. war langjähriges Mitglied des Vorstandes des DAV. Er führte seine Kanzlei mit seinem Schwiegersohn Dr. jur. Alfred Zuberbier und Dr. jur. Karl Maack in der Nikolaistraße 17, später mit seinem Sohn Hermann Sch. in der Harkortstraße 6. Sein Schwiegersohn Zuberbier gehörte nach 1933 zu den führenden nationalsozialistischen Anwälten Leipzigs. Dieser wollte kurz vor Kriegsende Martin Drucker ins Konzentrationslager deportieren lassen.
Als Sch 1939 nach 47jähriger Dienstzeit ein Dankschreiben des Reichsjustizministeriums erhalten soll, bestätigt der Leipziger NSRB, dass „Justizrat Schatz im früheren Deutschen Anwaltverein und im Notarverein jahrzehntelang aufopfernd für den Berufsstand tätig gewesen“ ist.
(H.L.)
(am Tisch sitzend, 9. von links)
Max O. Friedlaender (28.06.1873 Bromberg – 28.05.1956 Twickenham)
Rechtsanwalt in München seit 1899, zusammen mit seinem Bruder Adolf Verfasser des Standardkommentars zur Rechtsanwaltsordnung (1. Aufl. 1909, 3. Aufl. 1930), Autor zahlreicher vor allem anwalts- und standesrechtlicher Publikationen. Mitglied des Münchener Kammervorstandes 1911 bis 1927, Vorsitzender des Bayerischen Anwaltverbandes 1918 bis 1933.
Berufsverbot Dezember 1938, Flucht nach England kurz vor der drohenden Verhaftung.
1953 (zusammen mit Wilhelm Kraemer) zum Ehrenmitglied des DAV ernannt (vgl. den Dankesbrief AnwBl 1952/53,215).
Hier nachzulesen ist der Gruß Bartmanns zum 80. Geburtstag (AnwBl 1952/53, 195); lesenswert ist auch der Nekrolog von Hodenbergs AnwBl 1956, Heft 8/9 (Sonderheft mit dem letzten Aufsatz Friedlaenders über „Rechtsanwälte und Anwaltsprobleme in der schönen Literatur“).
Eine biographische Skizze (mit einer Werkauswahl) haben Eberhard Haas und Eugen Ewig für den Sammelband „Deutsche Juristen jüdischer Herkunft“ verfasst (dort S.555), vgl. auch das Biogramm auf dieser Homepage unter „Persönlichkeiten“.
Die Lebenserinnerungen Friedlaenders sind in einer unkommentierten und gekürzten Version über die homepage der BRAK (www.brak.de) einsehbar, inzwischen aber auch als Buch erschienen, herausgegeben vom Bayersischen Anwaltverband und bearbeitet sowie kommentiert von Tillmann Krach und Reinhard Weber (Stuttgart 2018). (T.K.)
(am Tisch sitzend, 10. von links)
Paul Jessen
Rechtsanwalt in Kiel, verstarb Mitte der 30er Jahre, wie den Lebenserinnerungen Friedlaenders zu entnehmen ist. Weitere Angaben zu seiner Biographie sind der derzeit nicht möglich.
(stehend, 1. von links)
Willy Alterthum (05.12.1879 Berlin – ?? ?? ???? Brasilien)
Rechtsanwalt in Berlin und seit 1930 hauptamtlicher Geschäftsführer der Berliner Rechtsanwaltskammer. Entschließt sich bereits 1934 zur Auswanderung nach Brasilien und lässt sich mit seiner Familie in Sao Paulo nieder. Die 1944 verfassten Lebenserinnerungen befinden sich im Archiv des Leo-Baeck-Instituts (vgl. Ladwig-Winters, Anwalt ohne Recht, S.92)
(stehend, 2. von links)
Ludwig Heß
Anwalt in Stuttgart; weitere Angaben zu seiner Biographie sind derzeit nicht möglich.
(stehend, 3. von links)
Josef Becker (1871 – 1947)
Rechtsanwalt in Köln seit 1898, 1919 zum Vorsitzenden des Kölner Anwaltvereins gewählt. Leider hat Becker offenbar nur wenig sichtbare Spuren hinterlassen, obwohl er jahrelang an führender Position im DAV tätig gewesen ist. In einem Nachruf (Finck NJW 1947/48,180) wird er als „Typ des vornehmen Anwalts alter Schule“ und „idealer Konsiliar-Anwalt“ geschildert, der seine Arbeit „im Dienste und zum Besten der Anwaltschaft“ eingesetzt habe; vgl. auch Hans-Jürgen Becker, Zur Geschichte der Kölner Rechtsanwaltschaft 1887 – 1987, in: 100 Jahre Kölner Anwaltverein, 1987, S.115).
(T.K.)
(stehend, 4. von links)
Heinrich Carl (16.01.1868 Bautzen – ???)
Rechtsanwalt in Zeitz; weitere Angaben zu seiner Biographie sind der derzeit nicht möglich. Laut Nachlass Drucker 1946 jedenfalls nicht mehr am Leben.
(stehend, 5. von links)
Hermann Schievekamp
Rechtsanwalt in Duisburg; weitere Angaben zu seiner Biographie sind der derzeit nicht möglich. Vermutlich ist er 1944 bei einem Bombenangriff in Duisburg-Buchholz umgekommen.
(stehend, 6. von links)
Richard Robinow (14.06.1867 Hamburg – 16.11.1945 London)
Rechtsanwalt von 1895 bis zum Berufsverbot zum 30.11.1938. Mitglied des Vorstands der Hanseatischen Anwaltskammer von 1918 bis zum 18.04.1933; langjähriger Vorsitzender des Hamburgischen Anwaltvereins (bis April 1933) und Schriftführer es Deutschen Anwaltvereins; Vorsitzender der Juristischen Lesegesellschaft. Seit 1905 Vorstandsmitglied der Vaterstädtischen Stiftung, einer Zusammenfassung von mehreren jüdischen Freiwohnungsstiftungen. Vorstandsmitglied der Öffentlichen Bücherhallen. Mitglied im „Reichsverband christlich-deutscher Staatsbürger nichtarischer oder nicht rein arischer Abstammung“ (später Reichsverband der nichtarischen Christen; Paulus-Bund). Anläßlich des Novemberpogroms am 09./10.11.1938 im KZ Sachsenhausen interniert; mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Gerd Bucerius freigekommen. Im Juni 1939 nach Großbritannien emigriert.
Aus: Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg. Ausgrenzung und Verfolgung im NS-Staat, 2003, S.153
(stehend, 7. von links)
Julius Magnus (06.09.1867 Berlin – 15.05.1944 Theresienstadt)
Anwalt in Berlin seit 1898, 1914 zum Justizrat ernannt, seit 1915 Schriftleiter der Juristischen Wochenschrift (mit Dittenberger) und Vorstandsmitglied des Berliner Anwaltvereins (1919 bis 1922 dessen 1. Vorsitzender), 1920 Ernennung zum Notar, Lehrbeauftragter für Urheber- und Patentrecht an der Universität Berlin 1930 bis 1933, Mitglied diverser juristischer Gesellschaften und jüdischer Organisationen sowie des Demokratischen Clubs. Von seinen Publikationen zum Thema Anwaltschaft seien lediglich die zwei Hauptwerke erwähnt: Die Rechtsanwaltschaft (1925/1929) sowie Die Notlage der Anwaltschaft (2. Aufl. 1930).
In der Ausgabe der JW vom 06./13.05.1933 fehlen die Namen Magnus und Hachenburg, Ende Juni verliert M. das Notariat, im September 1933 wird ihm der Lehrauftrag entzogen. Im Oktober 1934 überreicht M. dem früheren DAV-Präsidenten Martin Drucker zu dessen 65. Geburtstag eine als Privatdruck erstellte Festschrift, als deren Herausgeber er zeichnet (als Autoren finden sich dort u.a. die hier erwähnten Friedlaender, Heilberg, Robinow und Hachenburg).
Zum 30.11.1938 wird M. die Zulassung entzogen, im August 1939 flieht er in die Niederlande, wo er an einem 14(!)sprachigen Wörterbuch der Rechtssprache und einer Sammlung von Rechtssprichwörtern arbeitet. Nach seiner Internierung im KZ Westerbork im Sommer 1943 wird er über Bergen-Belsen in das KZ Theresienstadt deportiert, wo er vermutlich an Hunger und Schwäche gestorben ist.
Kurzporträt von Gerhard Jungfer in „Deutsche Juristen jüdischer Herkunft“, 1993, S.517; vgl. außerdem die mehrfachen Erwähnungen bei Horst Göppinger, Juristen jüdischer Abstammung im „Dritten Reich“, 2. Aufl. 1990 und Hachenburg NJW 1949,402 (hier nachzulesen).
(T.K.)
(stehend, 9. von links)
Walther Fischer (27.10.1883 Tientsin/China – 22.03.1954
Rechtsanwalt in Hamburg, Mitglied der auf Urheberrecht und gewerblichen Rechtschutz spezialisierten Sozietät Wassermann/Bußmann/Fischer, bei der ersterer wegen seiner jüdischen Herkunft im Frühjahr 1936 ausschied (vgl. Morisse aaO, S.42, 165). Seit 1922 im Vorstand der hanseatischen Rechtsanwaltskammer, seit 1926 DAV-Vorstandsmitglied, 1927 außerordentlicher Professor an der Hamburger Universität, Nazi-Gegner (vgl. Briefwechsel mit Dix im April 1933, widergegeben bei Ostler, Die deutschen Rechtsanwälte 1871-1971, S.466 f). Auch nach 1945 in den Gremien der Anwaltschaft aktiv, außerdem von 1946-49 Vorsitzender CDU-Fraktion und Vizepräsident der ersten hamburgischen Bürgerschaft.
Quellen: Brunhilde Haack, Die Anwaltschaft in Hamburg während der Weimarer Republik (1990); Stegemann AnwBl 1953, 309; von Sauer AnwBl 1954 Heft 5
(T.K.)
(stehend, 10. von links)
Rudolf Dix (11.05.1884 Leipzig – 17.04.1952)
Rechtsanwalt in Berlin, Mitglied des dortigen Kammervorstandes, seit April 1931 im Vorstand des DAV und ein Jahr später dessen Präsident bis zu seiner Ablösung durch den (vorübergehend) von den Nazis protegierten Hermann Voß im Mai 1933. Dix versuchte im Frühjahr 1933 vergeblich, die Selbständigkeit des DAV zu retten, indem er den neuen Machthabern gewisse Zugeständnisse machte – ob er hierbei zu weit gegangen ist, bleibt eine offene Frage (vgl. ausführlich Krach, Jüdische Rechtsanwälte in Preußen, S. 223 ff sowie AnwBl Online 2021, 202; vgl. auch die Einschätzung des Zeitzeugen Bartmann AnwBl 1952/53,49). Während der NS-Zeit Verteidiger von Regimegegnern, in den Nürnberger Prozessen Verteidiger von Hjalmar Schacht.
(stehend, 11. von links)
Robert Held (05.11.1889 Nürnberg – 19.08.1977 Starnberg)
Seit 1917 – wie sein Vater – Rechtsanwalt in Nürnberg, 1919 Wechsel nach Starnberg, als dortiger Amtsgerichtsanwalt einer der Vorkämpfer für die erst 1927 erreichte Simultanzulassung, seit 1928 daher auch beim LG München II zugelassen. Langjähriger Vorsitzender des Vereins der Amtsgerichtsanwälte im OLG-Bezirk München, Mitglied des Vorstands des Bayerischen Anwaltverbandes und der Rechtsanwaltskammer München, seit 1930 im Vorstand des DAV. Bis September 1938 blieb er Anwalt in München und floh dann in die USA. Nach erneutem Studium wurde er Attorney at Law und Mitglied der Sozietät Otto Walter / Henry S. Conston / Robert O. Held in New York. Held hat in den USA Material für eine Geschichte des Deutschen Anwaltvereins gesammelt, die er aber leider nicht mehr vollenden konnte. Die letzten Lebensjahre verbrachte er wieder am Starnberger See.
(T.K.; vgl. auch Ostler AnwBl 1972,111)
Auf der Fotografie fehlen vermutlich:
Wilhelm Hawlitzky
Rechtsanwalt in Forst/Lausitz; weitere Angaben zu seiner Biographie sind derzeit nicht möglich.
Hodo Freiherr von Hodenberg (13.04.1887 Leipzig – 26.12.1962 Celle)
Seit 1913 Anwalt in Celle, 1924 Ernennung zum Notar, Mitglied der Deutsch-Hannoverschen Partei bis 1933. Für die 29. Abgeordnetenversammlung des DAV im Dezember 1932 – v.H. war immer noch Vorstandsmitglied – erstattete er einen Bericht über „Lage und Schicksal der deutschen Anwaltschaft“ (Beilage zu Heft 51/52 der JW), der in der Forderung nach Einführung des numerus clausus kulminierte (vgl. hierzu auch Tillmann Krach, Jüdische Rechtsanwälte in Preußen, 1991, S.48). H. stand dem Nationalsozialismus fern und hatte in den Jahren 1933 bis 1945 keine Ämter inne. Von August 1945 bis April 1955 war er – trotz fortbestehender Anwaltszulassung – Chefpräsident des OLG Celle, danach Anwalt und Landtagsabgeordneter bis 1959 (CDU), 1957 erklärte er den Verzicht auf die Anwaltszulassung.
Biographische Angaben bei Hans Joachim Brand, Historisches und Persönliches aus der Rechtsanwaltskammer Celle, 2. Aufl. 2004, S.28
(T.K.)
Wilhelm Kraemer (28.07.1874 Berlin – 06.11.1956 Berchtesgaden)
Seit 1902 Rechtsanwalt in Berlin, Mitglied des Vorstandes des dortigen Anwaltvereins seit 1914 und des Kammervorstandes seit 1918. Im Vorstand des DAV seit 1924. 1926 beim Reichsgericht zugelassen. Spezialist auf dem Gebiet des Kosten- und Gebührenrechts.1945 floh er nach Berchtesgaden, wo er ein Landhaus besaß.
1953 (zusammen mit Max Friedlaender) zum Ehrenmitglied des DAV ernannt (vgl. den Dankesbrief AnwBl 1952/53,215).
Quelle: Nachruf von Bartmann AnwBl 1957,1