...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...
(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)
Dr. Anton Graf von Pestalozza (1877 – 1938)
Anwalt in München seit 1905, auch als Autor zu strafprozessualen Problemen hervorgetreten, vgl. etwa JW 1925,909 (Die sitzungspolizeilichen Befugnisse des Vorsitzenden gegenüber dem Verteidiger). Ungeachtet ihrer großen Bedeutung gibt es anscheinend bislang keine Literatur über diese Verteidigerpersönlichkeit. Daher soll hier der Freund und Kollege Max Hirschberg zu Wort kommen:
Er war gläubiger Katholik. Mit seiner untersetzten Gestalt und seinem schwarzen Vollbart, seinen schönen und klugen dunklen Augen und seiner hohen Stirn machte er den Eindruck eines kraftvollen, klugen und gütigen Menschen. Er verteidigte im Gegensatz zu mir politische Sachen jeder Richtung. Im Stillen stand er wohl mir politisch näher als seinen deutschnationalen Mandanten. Er war ein Mensch reinen Wollens, aber nicht völlig klaren Denkens. Er war scharfer Gegner des Antisemitismus und besonders der Hitlerbewegung.
(Erinnerungen, S.254)